Das Thema Krankengeld ist ganz schön kompliziert! Es gibt eine Vielzahl von wichtigen Begriffen und einige Termine, die zu beachten sind! Aber vor allem ist es wichtig sich in dem komplexen Regelwerk gut auszukennen!
In diesem Video mit Jens Stäudle (RBK) und Jürgen Walther (UKHD) werden alle relevanten Aspekte erklärt. Mehrmaliges Ansehen ist bestimmt hilfreich!
Dr. Jens Stäudle
Leiter der Krebsberatungsstelle LINA am Robert Bosch Krankenhaus Stuttgart
Jürgen Walther
Leitung Klinische Sozialarbeit des Universitäts Klinikums Heidelberg
Bei Arbeitnehmern läuft die Lohnfortzahlung bzw. Entgeltfortzahlung in der Regel sechs Wochen. Manchmal gibt es abweichende Verträge. Hier wird unter Umständen länger bezahlt. Aber üblicherweise zahlt der Arbeitgeber nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz sechs Wochen Lohnfortzahlung/Entgeltfortzahlung.
Wenn man nach sechs Wochen noch krank ist, greift das gesetzliche Krankengeld. Das gesetzliche Krankengeld bekommt man für insgesamt 78 Wochen (1,5 Jahre) in einer Blockfrist von drei Jahren. Diese dreijährige Blockfrist wird vom Tag der ersten Arbeitsunfähigkeit gerechnet (wenn die Krankmeldung bei der Krankenkasse/Arbeitgeber abgegeben wird). In dieser Zeit hat man 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld – entweder am Stück oder unterbrochen – je nachdem wie der Verlauf der Erkrankung ist.
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Mehr InformationenWenn sich die Entgeltfortzahlung dem Ende neigt, ist es sinnvoll, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Wenn man phasenweise krankgeschrieben ist und immer wieder zwischendurch arbeitet, hängt es davon ab, warum man krankgeschrieben wird.
Wenn es sich z. B. um eine Krebserkrankung handelt, bekommt man wegen der gleichen Erkrankung erst wieder nach einem Jahr Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Wenn man aber ein halbes Jahr am Stück gearbeitet hat und nicht krankgeschrieben war wegen dieser Tumorerkrankung, dann greift die Lohnfortzahlung auch schon früher. Aber üblicherweise erst nach einem Jahr. Natürlich nicht nach einem Kalenderjahr, sondern nach einem Jahr nach der ersten Krankschreibung.
Während einer Erkrankungszeit kommt eine weitere Erkrankung dazu: Diese verlängert nicht den Krankengeldanspruch. Konkretes Beispiel: Während einer Tumorerkrankung bekommt man einen Bandscheibenvorfall. Dieser Bandscheibenvorfall führt nicht zu einer Neuberechnung der Frist! Der Anspruch auf Krankengeld verlängert sich nicht – er bleibt gleich.
Anders ist es, wenn man wieder gesundgeschrieben ist. Man arbeitet wieder und dann tritt eine andere Erkrankung auf, sei es Herz-Kreislauf, etwas Orthopädisches oder eben der besagte Bandscheibenvorfall: Dann löst diese Erkrankung einen neuen Krankengeldanspruch oder eine neue Entgeltfortzahlung aus. Es hängt davon ab, ob man in der Zwischenzeit gearbeitet hat oder ob man durchgängig krank war.
In jedem Fall ist es sinnvoll, sich mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um sich das genau erklären zu lassen.
Erkrankungen oder Erkrankungszeiträume, die in Zusammenhang mit der Ursprungserkrankung (die die erste Arbeitsunfähigkeit ausgelöst hat) stehen, werden zu der ersten Erkrankung dazugezählt.
Wenn es Unklarheiten gibt, lassen die Krankenkassen das im Einzelfall vom medizinischen Dienst prüfen. Das sind Ärztinnen und Ärzte, die im Auftrag der Krankenkassen handeln.
Wenn man den Krankengeldzeitraum ausgeschöpft hat, lohnt es sich im Einzelfall immer, nachzuschauen, wie sich die einzelnen Zeiten zusammensetzen. Wenn man das Gefühl hat, dass etwas nicht stimmt, z. B. dass Krankheitszeiträume dazugezählt wurden, die gar nicht zur Ursprungserkrankung gehören, sollte man das überprüfen lassen.
Wenn ich krankgeschrieben bin, muss ich dafür sorgen, dass ich eine lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekomme. Lückenlos bedeutet: Wenn meine Krankmeldung bis heute gilt, muss ich spätestens morgen wieder beim Arzt sein. Wenn ein Wochenende dazwischen liegt und meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis Freitag gilt, muss ich spätestens montags wieder beim Arzt sein.
Das ist sehr wichtig, vor allem bei Personen, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis sind und das Arbeitsverhältnis ausläuft und das Krankengeld noch weiterläuft. Wenn das Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht und die Krankmeldung ausläuft, geht auch der Anspruch auf Krankengeld verloren. Und wenn jetzt eine Lücke dazwischen ist (mehr als dieser eine Tag), dann entsteht auch kein neuer Anspruch mehr auf Krankengeld. Also zur Sicherheit lieber einen Tag früher zum Arzt gehen.
Ab 1. Oktober 2021 ist es so, dass die Krankmeldung automatisch vom Arzt elektronisch über die Datenverarbeitung an die Krankenkasse gemeldet wird. Aber die Verantwortung zum Arzt zu gehen, liegt trotzdem beim betroffenen Patienten. Also immer rechtzeitig darauf achten, dass man eine Krankmeldung bekommt, wenn man weiß, dass die vorhergehende Krankmeldung ausläuft.
Tipp: Termine ins Handy eintragen. Oder jemanden suchen, der einen regelmäßig erinnert, vor allem wenn es einem schlecht geht.
Es ist wichtig, dass keine Lücken entstehen, denn das führt zu handfesten Konsequenzen: Verlust des Krankengeldes und unter Umständen kommt man auch nicht ins Arbeitslosengeld hinein, weil man krank ist und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.