Wenn ein Arbeitnehmer nach einer schweren Erkrankung, wie beispielsweise einer Krebserkrankung, wieder in den Beruf zurückkehren möchte, stellt sich die Frage, wie dieser Prozess gestaltet werden kann. Der Betriebsrat spielt hierbei eine zentrale Rolle als Ansprechpartner und Unterstützer. Er bietet eine unabhängige Anlaufstelle, an die sich betroffene Mitarbeitende mit ihren Fragen und Unsicherheiten wenden können.
Frank Weiler, Mitarbeiter des Betriebsrats bei Bosch, erklärt, wie die berufliche Wiedereingliederung in der Praxis abläuft und welche Hilfestellungen Betroffene erwarten können.
Frank Weiler
Mitarbeiter des Betriebsrats der Robert Bosch GmbH
Dr. Jens Stäudle
Leiter der Krebsberatungsstelle LINA am Robert Bosch Krankenhaus Stuttgart
Allgemeines zum BEM
Rolle des Betriebsrats
Ablauf des BEM-Verfahrens
Was tun, wenn die Wiedereingliederung nicht wie geplant funktioniert?
Wichtige Empfehlungen für Betroffene
Viele Betroffene sind zunächst verunsichert, wenn sie nach einer längeren Krankheitsphase Post vom Arbeitgeber erhalten. Diese Schreiben sind oft formaljuristisch formuliert und können Fragen aufwerfen. Der Betriebsrat hilft, die Inhalte zu erklären und gibt Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Generell rät der Betriebsrat dazu, an einem betrieblichen Eingliederungsgespräch teilzunehmen. In diesem Gespräch können individuelle Bedürfnisse geklärt werden, ohne dass Details zur Erkrankung offengelegt werden müssen. Es geht beispielsweise darum, ob Anpassungen am Arbeitsplatz erforderlich sind, wie etwa ein ergonomischer Schreibtisch oder eine andere Maus. Auch eine vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit kann ein Thema sein.
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Mehr InformationenWenn ein Mitarbeiter länger als sechs Wochen krank ist, erhält er ein Schreiben vom Arbeitgeber zum sogenannten „Betrieblichen Eingliederungsmanagement“ (BEM). Dieses Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben und soll dazu dienen, die Rückkehr in den Betrieb bestmöglich zu gestalten.
Wichtig zu wissen:
Der Betriebsrat ist auf dem Einladungsschreiben als Kontaktstelle vermerkt und kann jederzeit für Fragen oder Beratung kontaktiert werden.
Wer sich noch in einer laufenden Therapie befindet und absehen kann, dass eine Rückkehr zum Arbeitsplatz erst in mehreren Monaten möglich ist, sollte dennoch auf das Schreiben reagieren. Die Empfehlung lautet:
Das BEM-Verfahren beginnt in der Regel, wenn der betroffene Mitarbeitende nach einer längeren Krankheit oder Rehabilitation plant, wieder in den Betrieb zurückzukehren. Nach der Einladung oder Terminvereinbarung findet das eigentliche Gespräch statt. In der Praxis ist es so geregelt, dass eine feste Ansprechperson aus der Personalabteilung anwesend ist. Zusätzlich kann der Betroffene selbst entscheiden, ob er weitere Personen hinzuziehen möchte. Dies könnten sein:
Auch der Werksarzt kann auf Wunsch einbezogen werden, um mögliche Einschränkungen oder Anpassungsbedarfe zu klären. Dabei muss die genaue Erkrankung nicht zwingend genannt werden. Ziel des Gesprächs ist es, gemeinsam Lösungen zu finden, die eine schrittweise Rückkehr in den Arbeitsalltag ermöglichen. Es wird besprochen, ob ein Teilzeiteinstieg sinnvoll ist, ob der Arbeitsplatz angepasst werden muss oder ob es notwendig ist, das Arbeitsgebiet vorübergehend zu ändern.
Das oberste Ziel ist es, den betroffenen Mitarbeitenden so zu unterstützen, dass er wieder sicher in seinen ursprünglichen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Dabei soll das Gefühl der Sicherheit gestärkt werden, indem klar gemacht wird, dass der Mitarbeitende weiterhin gebraucht und gewünscht ist.
Es kann vorkommen, dass eine Person voller Energie und Motivation an ihren Arbeitsplatz zurückkehrt, aber nach einiger Zeit feststellt, dass der Arbeitsalltag doch herausfordernder ist als gedacht. In solchen Fällen ist es möglich, ein erneutes BEM-Verfahren zu initiieren. Der Betriebsrat steht weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung. Falls sich zeigt, dass Anpassungen erforderlich sind, können diese in einem weiteren Gespräch besprochen werden. Dies könnte beispielsweise bedeuten:
Auch die Führungskraft kann in diesen Prozess einbezogen werden, um ein besseres Verständnis für die Situation des Mitarbeitenden zu entwickeln.
Viele Arbeitnehmer haben zunächst Sorge, wenn sie ein Schreiben zum BEM erhalten. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass es sich nicht um eine Maßnahme handelt, um Betroffene aus dem Unternehmen zu drängen. Im Gegenteil – das betriebliche Eingliederungsmanagement dient einzig und allein dazu, eine möglichst reibungslose Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen. Sollte auf das erste Schreiben keine Reaktion erfolgen, wird in der Regel nach vier bis sechs Wochen ein weiteres Schreiben versandt. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass die Information den Betroffenen auch wirklich erreicht hat.
Die wichtigste Botschaft für betroffene Arbeitnehmer ist:
Der Betriebsrat steht jederzeit für Fragen und Unterstützung zur Verfügung, um den Wiedereinstieg so angenehm wie möglich zu gestalten.
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