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Die Rolle des Betriebsrats bei beruflicher Wiedereingliederung

Wenn ein Arbeitnehmer nach einer schweren Erkrankung, wie beispielsweise einer Krebserkrankung, wieder in den Beruf zurückkehren möchte, stellt sich die Frage, wie dieser Prozess gestaltet werden kann. Der Betriebsrat spielt hierbei eine zentrale Rolle als Ansprechpartner und Unterstützer. Er bietet eine unabhängige Anlaufstelle, an die sich betroffene Mitarbeitende mit ihren Fragen und Unsicherheiten wenden können.

Frank Weiler, Mitarbeiter des Betriebsrats bei Bosch, erklärt, wie die berufliche Wiedereingliederung in der Praxis abläuft und welche Hilfestellungen Betroffene erwarten können.

Foto von Frank Weiler, Mitarbeiter des Betriebsrats der Robert Bosch GmbH

Frank Weiler

Mitarbeiter des Betriebsrats der Robert Bosch GmbH

Foto von Dr. Jens Stäudle, Leiter der Krebsberatungsstelle LINA am Robert Bosch Krankenhaus Stuttgart

Dr. Jens Stäudle

Leiter der Krebsberatungsstelle LINA am Robert Bosch Krankenhaus Stuttgart

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines zum BEM

  • Ziel: Unterstützung von Arbeitnehmern nach längerer Erkrankung bei der Rückkehr in den Beruf.
  • Gesetzlich vorgeschrieben für Arbeitnehmer mit mehr als 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit.
  • Keine Verpflichtung zur Teilnahme, aber empfehlenswert zur besseren Wiedereingliederung.

Rolle des Betriebsrats

  • Erste Anlaufstelle für Betroffene mit Fragen und Unsicherheiten.
  • Unterstützung bei der Interpretation des BEM-Schreibens.
  • Beratung zu möglichen Anpassungen am Arbeitsplatz (z. B. ergonomische Hilfsmittel, Arbeitszeitmodelle).

Ablauf des BEM-Verfahrens

  • Einladung zum BEM-Gespräch nach längerer Krankheitszeit.
  • Teilnehmer (frei wählbar, je nach Wunsch des Betroffenen):
    – Personalabteilung (gesetzt)
    – Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Führungskraft oder Vertrauensperson (frei wählbar)
    – Werksarzt kann bei Bedarf eingebunden werden.
  • Themen des Gesprächs:
    – Notwendige Anpassungen am Arbeitsplatz.
    – Option für Teilzeitarbeit oder Veränderung des Arbeitsbereichs.
    – Unterstützungsmöglichkeiten zur erleichterten Rückkehr.

Was tun, wenn die Wiedereingliederung nicht wie geplant funktioniert?

  • Möglichkeit, ein erneutes BEM-Gespräch anzufordern.
  • Anpassung von Arbeitszeit oder Arbeitsumfang nach Bedarf.

Wichtige Empfehlungen für Betroffene

  • Keine Angst vor dem BEM-Verfahren – es dient der Unterstützung, nicht der Kündigung.
  • Auf das BEM-Schreiben reagieren – auch wenn die Rückkehr noch nicht absehbar ist.
  • Vertrauenspersonen einbeziehen – Unterstützung durch den Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertretung.
  • Offenheit kann helfen – Erkrankung muss nicht benannt werden, aber Offenheit erleichtert Anpassungen.

Welche Unterstützung bietet der Betriebsrat?

Viele Betroffene sind zunächst verunsichert, wenn sie nach einer längeren Krankheitsphase Post vom Arbeitgeber erhalten. Diese Schreiben sind oft formaljuristisch formuliert und können Fragen aufwerfen. Der Betriebsrat hilft, die Inhalte zu erklären und gibt Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Generell rät der Betriebsrat dazu, an einem betrieblichen Eingliederungsgespräch teilzunehmen. In diesem Gespräch können individuelle Bedürfnisse geklärt werden, ohne dass Details zur Erkrankung offengelegt werden müssen. Es geht beispielsweise darum, ob Anpassungen am Arbeitsplatz erforderlich sind, wie etwa ein ergonomischer Schreibtisch oder eine andere Maus. Auch eine vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit kann ein Thema sein.

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Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Wenn ein Mitarbeiter länger als sechs Wochen krank ist, erhält er ein Schreiben vom Arbeitgeber zum sogenannten „Betrieblichen Eingliederungsmanagement“ (BEM). Dieses Verfahren ist gesetzlich vorgeschrieben und soll dazu dienen, die Rückkehr in den Betrieb bestmöglich zu gestalten.

Wichtig zu wissen:

  • Das BEM ist keine Maßnahme zur Kündigung oder zur Überprüfung der Erkrankung.
  • Die Teilnahme ist freiwillig.
  • Betroffene müssen keine Angaben zur Art ihrer Erkrankung machen.
  • Das Gespräch kann dabei helfen, Rahmenbedingungen für eine erleichterte Rückkehr festzulegen (z. B. ein ergonomischer Arbeitsplatz oder eine reduzierte Arbeitszeit).

Der Betriebsrat ist auf dem Einladungsschreiben als Kontaktstelle vermerkt und kann jederzeit für Fragen oder Beratung kontaktiert werden.

Was tun, wenn man noch nicht arbeitsfähig ist?

Wer sich noch in einer laufenden Therapie befindet und absehen kann, dass eine Rückkehr zum Arbeitsplatz erst in mehreren Monaten möglich ist, sollte dennoch auf das Schreiben reagieren. Die Empfehlung lautet:

  • Dem Arbeitgeber mitteilen, dass man aktuell noch nicht arbeitsfähig ist.
  • Um eine erneute Kontaktaufnahme zu einem späteren Zeitpunkt bitten.
  • Falls gewünscht, bereits einen vorläufigen Termin in einem halben oder dreiviertel Jahr vereinbaren.

Wie läuft ein BEM-Verfahren konkret ab?

Das BEM-Verfahren beginnt in der Regel, wenn der betroffene Mitarbeitende nach einer längeren Krankheit oder Rehabilitation plant, wieder in den Betrieb zurückzukehren. Nach der Einladung oder Terminvereinbarung findet das eigentliche Gespräch statt. In der Praxis ist es so geregelt, dass eine feste Ansprechperson aus der Personalabteilung anwesend ist. Zusätzlich kann der Betroffene selbst entscheiden, ob er weitere Personen hinzuziehen möchte. Dies könnten sein:

  • Ein Betriebsratsmitglied,
  • ein Vertreter für schwerbehinderte Menschen,
  • ein persönlicher Businesspartner,
  • die Führungskraft oder eine Vertrauensperson.

Auch der Werksarzt kann auf Wunsch einbezogen werden, um mögliche Einschränkungen oder Anpassungsbedarfe zu klären. Dabei muss die genaue Erkrankung nicht zwingend genannt werden. Ziel des Gesprächs ist es, gemeinsam Lösungen zu finden, die eine schrittweise Rückkehr in den Arbeitsalltag ermöglichen. Es wird besprochen, ob ein Teilzeiteinstieg sinnvoll ist, ob der Arbeitsplatz angepasst werden muss oder ob es notwendig ist, das Arbeitsgebiet vorübergehend zu ändern.

Das oberste Ziel ist es, den betroffenen Mitarbeitenden so zu unterstützen, dass er wieder sicher in seinen ursprünglichen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Dabei soll das Gefühl der Sicherheit gestärkt werden, indem klar gemacht wird, dass der Mitarbeitende weiterhin gebraucht und gewünscht ist.

Was tun, wenn die Wiedereingliederung schwieriger als erwartet ist?

Es kann vorkommen, dass eine Person voller Energie und Motivation an ihren Arbeitsplatz zurückkehrt, aber nach einiger Zeit feststellt, dass der Arbeitsalltag doch herausfordernder ist als gedacht. In solchen Fällen ist es möglich, ein erneutes BEM-Verfahren zu initiieren. Der Betriebsrat steht weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung. Falls sich zeigt, dass Anpassungen erforderlich sind, können diese in einem weiteren Gespräch besprochen werden. Dies könnte beispielsweise bedeuten:

  • Reduzierung der Arbeitszeit,
  • Abgabe eines Teilbereichs der bisherigen Aufgaben,
  • Weitere ergonomische oder organisatorische Anpassungen.

Auch die Führungskraft kann in diesen Prozess einbezogen werden, um ein besseres Verständnis für die Situation des Mitarbeitenden zu entwickeln.

Wichtig: Keine Angst vor dem BEM-Verfahren

Viele Arbeitnehmer haben zunächst Sorge, wenn sie ein Schreiben zum BEM erhalten. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass es sich nicht um eine Maßnahme handelt, um Betroffene aus dem Unternehmen zu drängen. Im Gegenteil – das betriebliche Eingliederungsmanagement dient einzig und allein dazu, eine möglichst reibungslose Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen. Sollte auf das erste Schreiben keine Reaktion erfolgen, wird in der Regel nach vier bis sechs Wochen ein weiteres Schreiben versandt. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass die Information den Betroffenen auch wirklich erreicht hat.

Take-Home-Message: Aktiv bleiben und Unterstützung suchen

Die wichtigste Botschaft für betroffene Arbeitnehmer ist:

  • Keine Angst haben! Das BEM ist eine Unterstützung und keine Bedrohung.
  • Auf das Schreiben reagieren! Selbst wenn der Wiedereinstieg noch nicht absehbar ist, sollte eine Rückmeldung gegeben werden.
  • Vertrauenspersonen hinzuziehen! Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung oder andere Unterstützer können helfen, den Prozess bestmöglich zu gestalten.
  • Offen sein! Wer offen über seine Einschränkungen spricht, kann oft leichter passende Lösungen finden.

Der Betriebsrat steht jederzeit für Fragen und Unterstützung zur Verfügung, um den Wiedereinstieg so angenehm wie möglich zu gestalten.