Der Integrationsfachdienst ist eine Beratungsstelle für Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung. Die Hauptaufgabe besteht darin, Beratung rund um das Thema Arbeit anzubieten. Dabei werden sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber unterstützt.
Alexandra Preiß
Mitarbeiterin des Integrationsfachdienst Stuttgart
Dr. Jens Stäudle
Leiter der Krebsberatungsstelle LINA am Robert Bosch Krankenhaus Stuttgart
Um die Dienstleistungen des Integrationsfachdienstes in Anspruch nehmen zu können, benötigt man entweder einen Schwerbehindertenausweis oder eine Gleichstellung:
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Podigee. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenEs gibt verschiedene Möglichkeiten, den Integrationsfachdienst zu kontaktieren:
Ein Schwerbehindertenausweis ist in der Regel Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Dienste. Allerdings gibt es Ausnahmen:
Da die Bearbeitung eines Antrags auf Schwerbehinderung oft mehrere Monate in Anspruch nehmen kann, bietet der Integrationsfachdienst auch Beratung während der Antragsphase an. Dies ist besonders hilfreich für Menschen, die nach einer Behandlung, zum Beispiel einer Tumorerkrankung, Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung benötigen.
Bei der Unterstützung von Krebspatienten im Berufsleben steht zunächst eine individuelle Beratung im Vordergrund. Fachkräfte führen Gespräche mit den Betroffenen, um deren aktuelle Belastungs- und Leistungsfähigkeit einzuschätzen. Dabei werden auch Empfehlungen aus Klinik und Rehabilitation berücksichtigt, die Aufschluss darüber geben, ob eine Rückkehr an den alten Arbeitsplatz möglich ist oder Anpassungen erforderlich sind.
Ein wichtiger Schritt ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Hierbei begleiten die Fachkräfte den Arbeitnehmer zum Gespräch mit dem Arbeitgeber. Gemeinsam werden Maßnahmen erörtert, die sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber ergreifen können, um eine erfolgreiche Wiedereingliederung zu ermöglichen.
Ziel ist es, betroffene Menschen im Arbeitsleben zu halten, selbst wenn ihre Problematik groß ist. Je nach individueller Situation können verschiedene Anpassungen vorgenommen werden:
Es gibt Möglichkeiten, technische Hilfsmittel über das Integrationsamt zu beantragen, um den Arbeitsplatz entsprechend anzupassen.
Für Arbeitgeber
Arbeitgeber können einen sogenannten Beschäftigungssicherungszuschuss beim Integrationsamt beantragen. Dieser Zuschuss dient als Ausgleich, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund seiner Erkrankung in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist oder zusätzliche Unterstützung benötigt.
In manchen Fällen kann eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung sinnvoll sein. Diese Maßnahmen werden in der Regel über die Rentenversicherung abgewickelt.
Das übergeordnete Ziel all dieser Maßnahmen ist es, Menschen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben zu halten und ihnen eine angepasste Beschäftigung zu ermöglichen.
Der Integrationsfachdienst (IFD) ist eine beratende und begleitende Instanz für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben. Die Hauptaufgaben umfassen:
Der IFD tritt nicht selbst als Geldgeber auf, sondern unterstützt bei der Kontaktaufnahme zu den entsprechenden Stellen wie Rentenversicherung oder Integrationsamt.
Die Zuständigkeit des IFD richtet sich nach dem Arbeitsort der betroffenen Person:
Der IFD unterstützt:
Die Unterstützung beginnt, sobald eine Benachteiligung am Arbeitsplatz vorliegt oder droht.
Grundsätzlich können sich folgende Personen an den Integrationsfachdienst wenden:
Die Voraussetzung ist in der Regel eine anerkannte Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung.
Es ist ratsam, sich frühzeitig an den Integrationsfachdienst zu wenden – nicht erst kurz vor der geplanten Wiedereingliederung. Eine rechtzeitige Beratung ermöglicht:
Auch ohne Schwerbehindertenausweis gibt es Möglichkeiten der Unterstützung:
Es passiert häufig, dass sich betroffene Personen nach ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz anfangs stark überfordern. In der Anfangsphase investieren sie oft alle Kräfte, um ihren Aufgaben gerecht zu werden, merken jedoch später, dass es langfristig nicht funktioniert. Diese Überlastung kann zu weiteren gesundheitlichen Problemen führen.
Die Unterstützung durch den Integrationsfachdienst ist nicht auf die unmittelbare Wiedereingliederungsphase beschränkt: