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Was ist der Integrationsfachdienst?

Der Integrationsfachdienst ist eine Beratungsstelle für Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung. Die Hauptaufgabe besteht darin, Beratung rund um das Thema Arbeit anzubieten. Dabei werden sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber unterstützt.

Alexandra Preiß vom IFD

Alexandra Preiß

Mitarbeiterin des Integrationsfachdienst Stuttgart

Dr. Jens Stäudle

Dr. Jens Stäudle

Leiter der Krebsberatungsstelle LINA am Robert Bosch Krankenhaus Stuttgart

Inhaltsverzeichnis

  • Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis (ab Grad der Behinderung 50) oder eine Gleichstellung (bei Grad 30 oder 40).
  • Kontaktmöglichkeiten: Direktkontakt, über Sozialdienst oder nach Reha.
  • Beratung ist auch während der Antragsphase auf Schwerbehindertenausweis möglich.
  • Unterstützung für Krebspatienten: individuelle Beratung, betriebliches Eingliederungsmanagement, Arbeitsplatzanpassungen, finanzielle Hilfen, Weiterbildung/Umschulung.
  • IFD berät und begleitet, ist aber kein Geldgeber. Zuständigkeit richtet sich nach Arbeitsort.
  • Frühzeitige Kontaktaufnahme ist wichtig, auch ohne Schwerbehindertenausweis.
  • Häufiges Problem: anfängliche Überforderung nach Rückkehr an Arbeitsplatz.
  • Langfristige Unterstützung durch IFD ist möglich, auch nach erfolgreicher Wiedereingliederung.
  • Wichtige Schritte: Antrag auf Schwerbehindertenausweis, Kontakt zu IFD und Kliniksozialdienst, realistische Einschätzung der Belastbarkeit, Offenheit für Anpassungen.

Wer kann den Integrationsfachdienst in Anspruch nehmen?

Um die Dienstleistungen des Integrationsfachdienstes in Anspruch nehmen zu können, benötigt man entweder einen Schwerbehindertenausweis oder eine Gleichstellung:

  • Schwerbehindertenausweis: Dieser wird bei einem Grad der Behinderung von 50 oder höher ausgestellt.
  • Gleichstellung: Bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 kann eine Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, die ebenfalls den Zugang zu Unterstützungen ermöglicht.
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Wie kommt man zum Integrationsfachdienst?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Integrationsfachdienst zu kontaktieren:

  • Direktkontakt: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können sich direkt an den Integrationsfachdienst wenden.
  • Über den Sozialdienst: Im Rahmen eines Klinikaufenthalts kann der Sozialdienst den Kontakt zum Integrationsfachdienst herstellen.
  • Anruf nach der Reha: Menschen können nach einer Rehabilitationsmaßnahme anrufen und einen unverbindlichen Erstgesprächstermin vereinbaren.

Der Schwerbehindertenausweis als Zugangsvoraussetzung

Ein Schwerbehindertenausweis ist in der Regel Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Dienste. Allerdings gibt es Ausnahmen:

  • Bei einer sogenannten „Anbahnung“ ist ein Erstgespräch auch ohne Ausweis möglich
  • Mit der Antragstellung auf einen Schwerbehindertenausweis kann man sich bereits an den Integrationsfachdienst wenden
  • Gleichstellung: Bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 kann eine Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, die ebenfalls den Zugang zu Unterstützungen ermöglicht.

Beratung auch während der Antragsphase

Da die Bearbeitung eines Antrags auf Schwerbehinderung oft mehrere Monate in Anspruch nehmen kann, bietet der Integrationsfachdienst auch Beratung während der Antragsphase an. Dies ist besonders hilfreich für Menschen, die nach einer Behandlung, zum Beispiel einer Tumorerkrankung, Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung benötigen.

Unterstützungsmöglichkeiten für Krebspatienten im Berufsleben

Individuelle Beratung und Begleitung

Bei der Unterstützung von Krebspatienten im Berufsleben steht zunächst eine individuelle Beratung im Vordergrund. Fachkräfte führen Gespräche mit den Betroffenen, um deren aktuelle Belastungs- und Leistungsfähigkeit einzuschätzen. Dabei werden auch Empfehlungen aus Klinik und Rehabilitation berücksichtigt, die Aufschluss darüber geben, ob eine Rückkehr an den alten Arbeitsplatz möglich ist oder Anpassungen erforderlich sind.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Ein wichtiger Schritt ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Hierbei begleiten die Fachkräfte den Arbeitnehmer zum Gespräch mit dem Arbeitgeber. Gemeinsam werden Maßnahmen erörtert, die sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber ergreifen können, um eine erfolgreiche Wiedereingliederung zu ermöglichen.

Anpassung des Arbeitsplatzes

Ziel ist es, betroffene Menschen im Arbeitsleben zu halten, selbst wenn ihre Problematik groß ist. Je nach individueller Situation können verschiedene Anpassungen vorgenommen werden:

  • Einsatz technischer Hilfsmittel
  • Reduzierung der Arbeitszeit (Teilzeit)
  • Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz
  • Anpassung der Arbeitsbedingungen an die aktuelle Situation des Betroffenen

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten

Es gibt Möglichkeiten, technische Hilfsmittel über das Integrationsamt zu beantragen, um den Arbeitsplatz entsprechend anzupassen.

Für Arbeitgeber

Arbeitgeber können einen sogenannten Beschäftigungssicherungszuschuss beim Integrationsamt beantragen. Dieser Zuschuss dient als Ausgleich, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund seiner Erkrankung in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist oder zusätzliche Unterstützung benötigt.

Weiterbildung und Umschulung

In manchen Fällen kann eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung sinnvoll sein. Diese Maßnahmen werden in der Regel über die Rentenversicherung abgewickelt.

Das übergeordnete Ziel all dieser Maßnahmen ist es, Menschen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben zu halten und ihnen eine angepasste Beschäftigung zu ermöglichen.

Aufgaben und Grenzen des Integrationsdienstes

Der Integrationsfachdienst (IFD) ist eine beratende und begleitende Instanz für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben. Die Hauptaufgaben umfassen:

  • Gemeinsame Überlegungen zu Fördermöglichkeiten
  • Verweis auf zuständige Stellen wie das Integrationsamt
  • Unterstützung bei Anträgen für Fördermittel
  • Beratung zu Leistungen zur Teilhabe, die von der Rentenversicherung übernommen werden können

Der IFD tritt nicht selbst als Geldgeber auf, sondern unterstützt bei der Kontaktaufnahme zu den entsprechenden Stellen wie Rentenversicherung oder Integrationsamt.

Zuständigkeit des Integrationsfachdienstes

Die Zuständigkeit des IFD richtet sich nach dem Arbeitsort der betroffenen Person:

  • In Stuttgart ist der IFD für alle zuständig, deren Arbeitsplatz im Stadtgebiet liegt
  • Angrenzende IFDs gibt es in Ludwigsburg, Böblingen, Esslingen und Rems-Murr
  • In anderen Bundesländern kann man sich an die Integrationsämter wenden, um den zuständigen IFD zu ermitteln
  • Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, den nächstgelegenen IFD zu kontaktieren

Zielgruppe und Unterstützungsmöglichkeiten

Der IFD unterstützt:

  • Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung
  • Personen, bei denen sich eine Schwerbehinderung anbahnt
  • Arbeitgeber, die Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung haben

Die Unterstützung beginnt, sobald eine Benachteiligung am Arbeitsplatz vorliegt oder droht.

Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung nach Krebserkrankung

Wer kann Hilfe in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich können sich folgende Personen an den Integrationsfachdienst wenden:

  • Menschen in einem bestehenden Arbeitsverhältnis
  • Arbeitgeber, die Mitarbeiter mit Schwerbehinderung oder Tumorerkrankung beschäftigen

Die Voraussetzung ist in der Regel eine anerkannte Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung.

Zeitpunkt der Kontaktaufnahme

Es ist ratsam, sich frühzeitig an den Integrationsfachdienst zu wenden – nicht erst kurz vor der geplanten Wiedereingliederung. Eine rechtzeitige Beratung ermöglicht:

  • Gespräche mit der Klinik oder Reha-Einrichtung
  • Gemeinsame Überlegungen zu wichtigen Aspekten der Wiedereingliederung
  • Vorbereitung auf mögliche Herausforderungen

Möglichkeiten ohne Schwerbehindertenausweis

Auch ohne Schwerbehindertenausweis gibt es Möglichkeiten der Unterstützung:

  • Bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 kann eine Gleichstellung beantragt werden
  • Mit der Gleichstellung kann man ebenfalls die Beratung des Integrationsfachdienstes in Anspruch nehmen
  • Die Gleichstellung bietet zudem einen besonderen Kündigungsschutz

Rückkehr an den Arbeitsplatz und mögliche Probleme

Es passiert häufig, dass sich betroffene Personen nach ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz anfangs stark überfordern. In der Anfangsphase investieren sie oft alle Kräfte, um ihren Aufgaben gerecht zu werden, merken jedoch später, dass es langfristig nicht funktioniert. Diese Überlastung kann zu weiteren gesundheitlichen Problemen führen.

Langfristige Unterstützung

Die Unterstützung durch den Integrationsfachdienst ist nicht auf die unmittelbare Wiedereingliederungsphase beschränkt:

  • Beratung ist ein Berufsleben lang möglich
  • Auch nach erfolgreicher Wiedereingliederung können neue Herausforderungen auftreten
  • Folgeschäden oder eingeschränkte Belastbarkeit können nachträglich Unterstützungsbedarf auslösen

Wichtige Schritte für Betroffene

  1. Frühzeitig einen Antrag auf Schwerbehindertenausweis stellen
  2. Kontakt zum Integrationsfachdienst aufnehmen
  3. Kliniksozialdienst in die Planung einbeziehen
  4. Realistische Einschätzung der eigenen Belastbarkeit vornehmen
  5. Offen für mögliche Anpassungen des Arbeitsplatzes oder der Arbeitszeit sein