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Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit bei beruflicher Eingliederung

Die Agentur für Arbeit spielt eine zentrale Rolle, wenn es um berufliche Eingliederung und die Unterstützung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen geht. Frau Schmidt, Teamleiterin für den Bereich Rehabilitation und berufliche Teilhabe in Stuttgart, erläutert die wichtigsten Aspekte der Zuständigkeiten und Angebote der Agentur.

Foto von Frau Schmidt, Teamleiterin der Agentur für Arbeit

Stephanie Schmidt

Teamleiterin bei der Agentur für Arbeit im Bereich Rehabilitation und Teilhabe in Stuttgart 

Foto von Dr. Jens Stäudle

Dr. Jens Stäudle

Leiter der Krebsberatungsstelle LINA am Robert Bosch Krankenhaus Stuttgart

Inhaltsverzeichnis

Rolle der Agentur für Arbeit:

  • Unterstützung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen bei der beruflichen Eingliederung.
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben als Kernaufgabe.

Zuständigkeit:

  • Agentur ist häufig zuständig, wenn weniger als 15 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet wurde.
  • Ausnahmefälle: Vorab medizinischer Rehabilitation durch Deutsche Rentenversicherung.
  • Beratungstermine klären die Zuständigkeit (Rentenversicherung oder Agentur).

Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene:

  • Unterstützung beim Übergang von Schule zu Beruf.
  • Erste Beratung klärt individuelle Maßnahmen und berufliche Möglichkeiten.

Kontaktaufnahme:

  • Telefonisch, per E-Mail oder vor Ort bei der zuständigen Agentur.

Unterstützungsangebote der Agentur: 

  • Sozialpädagogische Begleitung, Nachhilfeangebote, Berufsbildungswerke.
  • Integrative Ausbildungen mit Rücksicht auf gesundheitliche Bedürfnisse.
  • Mobilität kann erforderlich sein, da nicht alle Angebote lokal verfügbar sind.

Angebote für berufstätige Menschen:

  • Prüfung der Rückkehr in den bisherigen Beruf oder berufliche Neuorientierung.
  • Unterstützung durch Berufsförderungswerke, Umschulungen oder Arbeitserprobungen.

Für Arbeitgeber:

  • Beratung zu Arbeitsplatzanpassungen und finanziellen Förderungen.
  • Eingliederungszuschuss als Anreiz zur Einstellung von Personen mit Einschränkungen.
  • Technische Arbeitshilfen und sozialpädagogische Unterstützung.

Besonderheiten bei Krebserkrankungen:

  • Schrittweise Rückkehr ins Berufsleben mit realistischen Zielen.
  • Einbindung und Sensibilisierung von Angehörigen für geduldige Unterstützung.

Ermutigung zur Beratung:

  • Beratungsgespräche als unverbindlicher erster Schritt.

Die Aufgaben der Agentur für Arbeit

Viele Menschen kennen die Agentur für Arbeit vor allem als Anlaufstelle, wenn sie arbeitslos werden und Arbeitslosengeld beantragen möchten. Doch die Aufgaben gehen weit darüber hinaus. Ein besonderer Fokus liegt darauf, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen bei der Teilhabe am Arbeitsleben zu unterstützen. Dies geschieht im Rahmen der sogenannten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ziel ist es, Betroffene auf ihrem beruflichen Weg zu begleiten und sie bei der beruflichen Rehabilitation zu unterstützen.

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Zuständigkeit der Agentur für Arbeit

Die Frage, wer für die berufliche Eingliederung zuständig ist, kann komplex sein. Grundsätzlich gilt: Die Agentur für Arbeit ist in der Regel zuständig, wenn jemand weniger als 15 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie etwa nach einer medizinischen Rehabilitation, bei der die Deutsche Rentenversicherung die Kosten übernommen hat. In solchen Fällen bleibt die Deutsche Rentenversicherung häufig auch für die berufliche Teilhabe zuständig.

Wer unsicher ist, kann sowohl bei der Deutschen Rentenversicherung als auch bei der Agentur für Arbeit einen Beratungstermin vereinbaren. Dort wird geklärt, welche Institution die passende Ansprechpartnerin für die individuellen Anliegen ist.

Unterstützung für jüngere Menschen und Jugendliche

Für jüngere Menschen, die noch keine Berufserfahrung haben, ist die Agentur für Arbeit in den meisten Fällen die richtige Anlaufstelle. Besonders am Übergang von Schule zu Beruf spielt sie eine wichtige Rolle. Berufsberater der Agentur betreuen Schülerinnen und Schüler an sonderpädagogischen Beratungs- und Bildungszentren mit verschiedenen Förderschwerpunkten. Sie begleiten Jugendliche, die gesundheitliche Einschränkungen haben oder diese während der Erstausbildung diagnostiziert bekommen.

Auch hier gilt: In etwa 90 % der Fälle ist die Agentur für Arbeit zuständig. Falls nicht, gibt sie klare Hinweise, welche Institution die richtige Anlaufstelle ist.

Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit

Es gibt verschiedene Wege, um Kontakt zur Agentur für Arbeit aufzunehmen. Wer telefonisch keinen Erfolg hat, kann eine E-Mail schreiben. Die Nachricht sollte an die Agentur des Wohnortes adressiert sein und das Anliegen, beispielsweise Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung, klar formulieren. In der Regel erfolgt innerhalb von zwei Tagen eine Rückmeldung. Alternativ können Betroffene auch persönlich vor Ort vorsprechen. Für kleinere Orte ohne eigene Agentur ist oft die nächstgelegene Großstadt-Agentur zuständig. Ein Blick auf die Homepage der Agentur für Arbeit hilft, die richtige Anlaufstelle zu finden.

Individuelle Beratung: Der erste Schritt

Insbesondere bei jungen Menschen, die noch nicht im Berufsleben stehen, aber Unterstützung bei ihrer Erstausbildung benötigen, bietet die Agentur zahlreiche individuell angepasste Möglichkeiten. Die berufliche Eingliederung beginnt immer mit einer individuellen Erstberatung. Dabei wird ermittelt, welche gesundheitlichen Einschränkungen bestehen und wie sich diese auf die beruflichen Ziele auswirken. Es ist wichtig, dass der medizinische Prozess größtenteils abgeschlossen ist und die betroffene Person motiviert ist, sich beruflich weiterzuentwickeln.

In dieser Phase wird auch besprochen, wie der persönliche Werdegang gestaltet werden kann und welche konkreten Maßnahmen sinnvoll sind. Dies kann von einer klassischen Ausbildung bis hin zu spezialisierten Unterstützungsprogrammen reichen.

Unterstützungsangebote der Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit bietet ein breites Portfolio an Maßnahmen, um Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen den Einstieg oder Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern. Dazu gehören:

  • Sozialpädagogische Begleitung: Unterstützung während der Ausbildung, um Prüfungsstress und Konkurrenzsituationen besser bewältigen zu können.
  • Nachhilfeangebote: Kompensation von verpasstem Schulstoff aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen.
  • Berufsbildungswerke: Ausbildungsstätten, die Rücksicht auf den gesundheitlichen Zustand der Teilnehmenden nehmen und medizinische sowie psychosoziale Unterstützung bieten.
  • Integrative Ausbildungen: Ausbildungsprogramme bei Bildungsträgern oder in Berufsbildungswerken mit unterstützenden Rahmenbedingungen.

Nicht alle Angebote sind direkt vor Ort verfügbar, sodass in einigen Fällen eine gewisse Mobilität erforderlich ist. Dennoch bietet die Agentur deutschlandweit ein engmaschiges Netzwerk an unterstützenden Einrichtungen.

Bildungswerke als sicherer Hafen

Besonders für junge Menschen, die nach einer Erkrankung noch Unsicherheiten verspüren, bieten Berufsbildungswerke einen geschützten Rahmen. Hier können sie sich auf ihre Ausbildung konzentrieren, ohne dem vollen Druck eines regulären Arbeitsplatzes ausgesetzt zu sein. Gleichzeitig sind die Ausbildungen in Berufsbildungswerken vollständig anerkannt und bieten die gleichen Perspektiven wie betriebliche Ausbildungen.

Angebote für berufstätige Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen

Die Agentur für Arbeit bietet auch für Personen, die bereits berufstätig waren und ihren Job verloren haben, zahlreiche Möglichkeiten der Unterstützung.

Rückkehr in den erlernten Beruf oder berufliche Neuorientierung?

Zu Beginn wird geprüft, ob die betroffene Person in ihren ursprünglichen Beruf zurückkehren kann oder ob eine berufliche Neuorientierung notwendig ist. Falls gesundheitliche Einschränkungen dies erfordern, stehen ähnliche Angebote wie für junge Erwachsene zur Verfügung:

  • Berufsförderungswerke: Diese Einrichtungen ermöglichen einen beruflichen Neustart, etwa durch Umschulungen.
  • Arbeitserprobung: Hier wird getestet, wie belastbar die Person ist, beispielsweise in Bezug auf Konzentrationsfähigkeit oder körperliche Anforderungen.
  • Betriebliche Einzelumschulung: Eine verkürzte Ausbildung in einem Betrieb, die im zweiten Ausbildungsjahr startet.

Unterstützung für Arbeitgeber

Die Agentur für Arbeit arbeitet eng mit Arbeitgebern zusammen, um die berufliche Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zu erleichtern. Dabei stehen spezialisierte Reha-Berater zur Verfügung, die folgende Unterstützungen anbieten:

  • Beratung: Arbeitgeber erhalten Informationen, wie sie Arbeitsplätze an die Bedürfnisse der Mitarbeitenden anpassen können.
  • Eingliederungszuschuss: Finanzielle Unterstützung für Arbeitgeber.
  • Technische Arbeitshilfen: Unterstützung bei der Bereitstellung spezieller Büroausstattungen, z. B. für Personen mit eingeschränkter Sehfähigkeit.
  • Sozialpädagogische Begleitung: Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsalltag, falls zusätzliche Betreuung notwendig ist.

Der Eingliederungszuschuss: Ein Anreiz für Arbeitgeber

Der Eingliederungszuschuss ist eine wertvolle Unterstützung für Arbeitgeber, die Menschen mit Einschränkungen einstellen möchten. Dieser Zuschuss muss jedoch unbedingt VOR der Einstellung beantragt werden. Die Reha-Spezialisten der Agentur für Arbeit beraten Unternehmen individuell und helfen dabei, die richtige Unterstützung zu finden.

Diese finanzielle Hilfe (ein Teil der Lohnkosten wird für sechs Monate bis zu einem Jahr übernommen) erleichtert es Arbeitgebern, sich auf die Mitarbeitenden einzulassen, ohne sofort das volle wirtschaftliche Risiko zu tragen. Gleichzeitig wird dadurch die Hemmschwelle vieler Arbeitgeber gesenkt, Menschen mit Einschränkungen eine Chance zu geben.

Unterstützung nach einer Krebserkrankung: Worauf Betroffene achten sollten

Fokus auf den beruflichen Neustart

Der Schwerpunkt der Unterstützung durch die Agentur für Arbeit liegt auf der beruflichen Neuorientierung. Viele Betroffene haben bereits eine intensive Auseinandersetzung mit ihrer Krankheit hinter sich. Jetzt geht es darum, einen beruflichen Weg zu finden, der langfristig tragfähig ist.

Besonders wichtig ist dabei, den Druck zu reduzieren und keine überhöhten Erwartungen an sich selbst zu haben. Statt auf schnelle Ergebnisse zu drängen, sollten kleine Schritte gegangen werden, um eine stabile Basis für den Neustart zu s

Die Rolle der Angehörigen

Gerade bei jungen Erwachsenen, die von einer Krebserkrankung betroffen sind, spielen Angehörige eine zentrale Rolle. Oftmals sind Eltern oder Sozialbetreuer Teil der Beratungsgespräche. Sie möchten die Betroffenen unterstützen, können aber auch unbeabsichtigt Druck aufbauen, indem sie auf schnelle Fortschritte drängen.

Die Agentur für Arbeit hilft dabei, die Angehörigen abzuholen und sie für die Bedeutung eines geduldigen und wohlüberlegten Vorgehens zu sensibilisieren. Ziel ist es, den Betroffenen den Raum zu geben, in ihrem eigenen Tempo den Weg zurück ins Arbeitsleben zu finden.

Beratung als erster Schritt

Die Agentur für Arbeit bietet Beratungsgespräche an, die individuell auf die Bedürfnisse der Betroffenen zugeschnitten sind. Diese Gespräche dienen dazu, die verschiedenen Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung aufzuzeigen und gemeinsam den besten Weg zu finden. Wichtig ist: Es besteht keine Verpflichtung, sich sofort für eine Maßnahme zu entscheiden. Der erste Schritt kann einfach darin bestehen, sich unverbindlich zu informieren.

Ermutigung zur Kontaktaufnahme

Die Agentur für Arbeit möchte Menschen nach einer schweren Erkrankung ermutigen, den Kontakt zu suchen und sich beraten zu lassen. Selbst wenn am Ende festgestellt wird, dass eine andere Institution zuständig ist, hilft die Agentur dabei, die richtigen Ansprechpartner zu finden. Das Ziel ist es, den Betroffenen Mut zu machen und sie auf ihrem Weg zurück ins Berufsleben bestmöglich zu unterstützen.