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Berufliche Wiedereingliederung nach schwerer Erkrankung - der betriebsärztliche Dienst

Der betriebsärztliche Dienst ist ein fester Bestandteil des Unternehmens, der sich um alle gesundheitsbezogenen Belange der Mitarbeitenden kümmert. Dabei übernimmt er nicht nur gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben wie Vorsorgeuntersuchungen bei gefährlichen Tätigkeiten oder Reisetätigkeiten sowie die Akut- und Notfallversorgung, sondern unterstützt auch Menschen, die nach einer Erkrankung wieder in den Arbeitsalltag zurückkehren möchten.

Antje Klink, Betriebsärztin der Robert Bosch GmbH berichtet über ihre Aufgaben.

Foto von Antje Klink, Betreibsärztin bei der Robert Bosch GmbH

Antje Klink

Betriebsärztin der Robert Bosch GmbH

Foto von Dr. Jens Stäudle, Leiter der Krebsberatungsstelle LINA am Robert Bosch Krankenhaus Stuttgart

Dr. Jens Stäudle

Leiter der Krebsberatungsstelle LINA am Robert Bosch Krankenhaus Stuttgart

Inhaltsverzeichnis

  • Der betriebsärztliche Dienst ist im Unternehmen für alle gesundheitsbezogenen Themen zuständig, von der Vorsorge bis zur Notfallversorgung.
  • Er unterstützt Mitarbeitende, die nach einer schweren Erkrankung, beispielsweise Krebs, in den Arbeitsalltag zurückkehren möchten.
  • Eine frühzeitige Einbindung in den Rückkehrprozess und das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wird empfohlen.
  • Es erfolgt eine individuelle Beratung, auch bei der stufenweisen Wiedereingliederung und notwendigen Arbeitsplatzanpassungen.
  • Die Beratung ist niedrigschwellig, vertraulich und richtet sich sowohl an Mitarbeitende als auch an Vorgesetzte.
  • Neben der direkten Unterstützung der Betroffenen werden auch Unsicherheiten und Ankommensängste bei den betrieblichen Partnern adressiert.

Aufgaben im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements

Im Unternehmen steht der Gesundheitsaspekt stets im Fokus. Sobald Fragen zu gesundheitlichen Themen auftauchen, kann der betriebsärztliche Dienst konsultiert werden. Dies umfasst:

  • Vorsorge und Notfallversorgung: Regelmäßige Untersuchungen und Sofortmaßnahmen bei akuten gesundheitlichen Problemen.
  • Begleitung nach Erkrankungen: Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung, wenn Schwierigkeiten am Arbeitsplatz auftreten.
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Frühzeitige Einbindung in den Rückkehrprozess

Bereits im Rückkehrprozess nach einer schweren Erkrankung, wie beispielsweise einer Krebserkrankung, ist es sinnvoll, frühzeitig den Kontakt zum betriebsärztlichen Dienst zu suchen. Im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) wird dabei individuell beraten.

Die beratende Tätigkeit umfasst:

  • Unterstützung bei der Planung einer stufenweisen Wiedereingliederung, sofern dies vom behandelnden Arzt empfohlen wird.
  • Beratung bei der Anpassung des Arbeitsplatzes, wenn beispielsweise ergonomische oder andere spezifische Anforderungen berücksichtigt werden müssen.
  • Klärung von Sorgen und Ängsten, die häufig in Zusammenhang mit der Rückkehr an den Arbeitsplatz entstehen können.

Niedrigschwellige und vertrauliche Beratung

Der betriebsärztliche Dienst fungiert als niedrigschwelliger Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Gesundheit. Dabei unterliegt er der gesetzlichen Schweigepflicht, sodass sich Mitarbeitende in einem vertraulichen Rahmen beraten lassen können – auch zu Themen, die sie möglicherweise in einer formellen BEM-Runde nicht ansprechen möchten.

Unterstützung bei anhaltenden Schwierigkeiten

Sollte nach einer erfolgreichen Wiedereingliederung weiterhin der Eindruck bestehen, dass der Arbeitsalltag gesundheitliche Belastungen mit sich bringt, ist es wichtig, dies anzusprechen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung, wie:

  • Anpassungen im Arbeitsorganisationsprozess, beispielsweise die Option einer Teilzeittätigkeit.
  • Umgestaltung des Arbeitsplatzes, um spezifische gesundheitliche Anforderungen zu berücksichtigen.
  • Inanspruchnahme zusätzlicher Fachstellen bei Vorliegen einer Schwerbehinderung, die gezielt Förder- und Unterstützungsangebote bereitstellen.

Beratung für betriebliche Partner

Neben der direkten Beratung der betroffenen Mitarbeitenden steht der betriebsärztliche Dienst auch den Vorgesetzten beratend zur Seite. Dabei werden Fragen zur sicheren Gestaltung des Arbeitsplatzes und zur Vermeidung weiterer gesundheitlicher Risiken beantwortet. Auch wenn hierbei die Wahrung der gesetzlichen Schweigepflicht essentiell ist, hilft der Dienst dabei, Unsicherheiten und Ankommensängste auf beiden Seiten abzubauen.

Diese integrative Unterstützung im gesamten betrieblichen Gesundheitsmanagement ermöglicht es, sowohl präventiv als auch reaktiv für das Wohl der Mitarbeitenden zu sorgen.