In diesem Interview sprechen wir mit Herrn Dr. Andreas Ott, Leiter des Kinderwunschzentrums in Ludwigsburg, über die Möglichkeiten der Kostenübernahme bei der sogenannten Kryokonservierung. Kryokonservierung ist die Möglichkeit, Samenzellen bzw. Eizellen vor einer Krebsbehandlung einzufrieren, um danach die Möglichkeit zu haben noch eine Familie zu gründen.
Dr. med. Andreas Ott
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin vom Kinderwunschzentrum in Ludwigsburg
Karin Strube
Mitgründerin und geschäftsführende Gesellschafterin der Strube Stiftung
Der Gesetzgeber hat in dem Bereich einiges getan. Früher haben die gesetzlichen Kassen keine Kosten übernommen. Mittlerweile ist es so: Wenn vom behandelnden Onkologen bestätigt wird, dass eine Therapie geplant ist, die möglicherweise fertilitätsschädigend sein könnte, werden die Kosten für das Einfrieren der Samenzellen oder der Eizellen von der gesetzlichen Krankenkasse vollumfänglich getragen. Der Patient muss keine Kosten für das Einfrieren und Lagern (auch über einen langen Zeitraum) dieser Zellen bezahlen.
Normalerweise sollte das nicht passieren. Die Kryokonservierung (Einfrieren) von Eizellen oder Spermien ist vollumfänglich eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Der Patient muss mit seinem Krankenversicherungsausweis in die Praxis kommen. Er muss zwingend die Bescheinigung vom Onkologen mitbringen und vorlegen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, die in der jeweiligen Richtlinie genannt sind, kann das Einfrieren vollumfänglich zulasten der gesetzlichen Krankenkasse erfolgen.
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Mehr InformationenEs gibt gewisse Einschränkungen, zum Beispiel dass die Patientin, von der die Eizellen eingefroren werden sollen, nicht über 40 sein darf und der Mann nicht über 50. Das ist eine der Limitationen, die in der Richtlinie vorgegeben sind.
Für Privatversicherte gibt es noch keine verbindliche Regelung. Wenn der Privatversicherte auch der Erkrankte ist, und der Mann zum Beispiel einen Hodentumor hat und vor Beginn der Therapie seine Samenzellen einfrieren lässt, sollte das eigentlich die private Krankenkasse übernehmen.
Aber da muss man im jeweiligen Einzelfall bei der Krankenkasse nachhaken und sich die Kostenübernahme am besten schriftlich zusichern lassen. Denn oft geht aus den Versicherungsverträgen nicht ohne Weiteres hervor, ob das Einfrieren mitversichert ist.
Bei Frauen ist es ein komplizierteres Verfahren, bei dem man z.B. Hormone spritzen muss. Wird das alles komplett übernommen?
Es wird alles vollumfänglich von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen: Sowohl das Vorgespräch, das Beratungsgespräch als auch die erforderlichen Hormonuntersuchungen (die man vor Beginn der Behandlung machen muss), die Medikamente, die Ultraschalle und die Entnahme der Eizellen.
Wir besitzen ein solches Gerät und stellen das den Patienten bei Bedarf zur Verfügung. Das ist eine Möglichkeit, wie man manchmal noch an eine Samenprobe herankommt, obwohl es eigentlich auf normalem Weg fast nicht mehr möglich ist.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben sich drauf verständigt, dass hier die gleichen Regelungen zur Anwendung kommen wie bei infertilen Paaren, also bei Paaren, die aus anderen Gründen eine Fruchtbarkeitsstörung haben.
Es gibt einen Antrag bei der Krankenkasse (rosa Formular), das wird abgestempelt (Krankenkasse) und dann kann die Behandlung beginnen. Die eingefrorenen Eizellen oder Spermien können mit dem jeweils anderen zusammengebracht werden. Es entstehen befruchtete Eizellen und Embryonen, die man dann bei der Patientin einsetzen kann.
Man kann sich grob merken, dass von diesen Behandlungskosten 50 % durch die gesetzliche Krankenkasse getragen werden. Es muss also ein bestimmter Eigenanteil von dem Patientenpaar selbst getragen werden. Größenordnungsmäßig sind das pro Behandlung zwischen 1500 € und 2.000 €, was ein Paar selbst übernehmen muss.
Manche Krankenkassen ermöglichen hier auch höhere Kostenübernahmen bis zu 100 %. Man kann sich zu gegebener Zeit überlegen die Krankenkasse zu wechseln und zu einer Krankenkasse zu gehen, die im Rahmen von einer sogenannten Satzungsleistung eine komplette Kostenübernahme ermöglicht.
Wenn man eine gewisse Zahl an Eizellen auftaut und zu einer Befruchtung bringt, zählt das als ein Therapieversuch. Wenn der Therapieversuch fehlschlägt und man weitere Eizellen auftaut und befruchtet, ist das ein zweiter Versuch. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 50 % der Kosten für bis zu drei Versuche.
Wenn es zu einer Schwangerschaft kommt, die aber aus irgendwelchen Gründen nicht hält, darf dieser Versuch wiederholt werden.
Und wenn es zur Geburt von einem Kind kommt und man gegebenenfalls eine zweite Schwangerschaft herbeiführen möchte mit den eingefrorenen Zellen, hat man wieder Anspruch auf drei komplett neue Versuche.