Banner Zurück in den Job

Die Rolle der Schwerbehindertenvertretung

Die berufliche Wiedereingliederung nach einer schweren Erkrankung, insbesondere nach einer Krebserkrankung, ist für viele Betroffene eine große Herausforderung. Unternehmen können dabei eine wichtige Rolle spielen, indem sie Unterstützung und Beratung anbieten. Am Beispiel der Firma Bosch wird deutlich, welche Möglichkeiten es gibt und wie die Schwerbehindertenvertretung (SBV) dabei helfen kann. Christine Roesch, Mitarbeiterin der Schwerbehindertenvertretung bei der Bosch Rexroth AG erklärt ihre Aufgaben.

Foto von Christine Roesch, Mitarbeiterin in der Schwerbehindertenvertretung bei der Bosch Rexroth AG

Christine Roesch

Mitarbeiterin in der Schwerbehindertenvertretung bei der Bosch Rexroth AG

Foto von Dr. Jens Stäudle, Leiter der Krebsberatungsstelle LINA am Robert Bosch Krankenhaus Stuttgart

Dr. Jens Stäudle

Leiter der Krebsberatungsstelle LINA am Robert Bosch Krankenhaus Stuttgart

Inhaltsverzeichnis

Schwerbehindertenvertretung (SBV) unterstützt Mitarbeitende mit Behinderung oder schwerer Erkrankung bei der Wiedereingliederung.

Vertrauliche Beratung bereits vor Anerkennung der Schwerbehinderung möglich.

Hilfe bei der Antragstellung für den Schwerbehindertenausweis und Formalitäten.

Vorteile eines Schwerbehindertenausweises:

  • Fünf zusätzliche Urlaubstage (bei GdB ≥ 50 %).
  • Besonderer Kündigungsschutz.
  • Steuerliche Erleichterungen.
  • Unterstützung durch den Integrationsfachdienst.

Anpassung des Arbeitsplatzes möglich, z. B. reduzierte Arbeitsbelastung oder andere Unterstützung.

SBV ist unabhängig vom Betriebsrat und eine eigenständige Anlaufstelle.

Frühzeitige Kontaktaufnahme empfohlen, um bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung vertritt schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine der zentralen Aufgaben ist die Begleitung bei sogenannten BEM-Gesprächen (Betriebliches Eingliederungsmanagement). Dadurch soll sichergestellt werden, dass Betroffene nicht allein vor schwierigen Entscheidungen stehen, sondern eine vertrauensvolle Ansprechperson an ihrer Seite haben.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Vertraulichkeit: Die SBV behandelt alle Anliegen streng vertraulich. Nur mit Zustimmung der betroffenen Person wird im Team über deren Anliegen gesprochen.

Keine Lust zu Lesen? Hier sind alternative Medien:

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Podigee. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Unterstützung bereits vor Anerkennung der Schwerbehinderung

Ein häufiger Irrtum ist, dass die SBV erst nach der offiziellen Anerkennung einer Schwerbehinderung unterstützt. Tatsächlich können sich Betroffene bereits frühzeitig an die SBV wenden – unabhängig davon, ob sie bereits einen Schwerbehindertenausweis besitzen oder nicht. Gerade der Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis kann für viele eine Hürde darstellen. Die SBV hilft daher bei der Antragstellung, indem sie den betroffenen Mitarbeitenden bei den Formalitäten unterstützt und gemeinsam mit ihnen die Unterlagen ausfüllt.

Vorteile eines Schwerbehindertenausweises

Viele Menschen zögern, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, weil sie sich nicht mit dem Begriff „schwerbehindert“ identifizieren möchten. Dabei bietet der Ausweis verschiedene Vorteile, insbesondere für Menschen, die nach einer schweren Erkrankung mit Einschränkungen wie Fatigue (chronische Erschöpfung) oder Konzentrationsproblemen zu kämpfen haben.

Zu den wichtigsten Vorteilen zählen:

  • Zusätzliche Urlaubstage: Mitarbeitende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 % erhalten fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr.
  • Kündigungsschutz: Personen mit Schwerbehindertenstatus genießen einen besonderen Kündigungsschutz.
  • Steuerliche Vorteile: Ein Schwerbehindertenausweis kann steuerliche Erleichterungen mit sich bringen.
  • Unterstützung durch den Integrationsfachdienst: Dieser kann helfen, eine Anpassung der Arbeitsbedingungen zu ermöglichen.

Damit diese Vorteile genutzt werden können, muss die Schwerbehinderung der Personalabteilung bekannt sein. Ohne diese Information können keine zusätzlichen Urlaubstage gewährt oder besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Unterstützung bei der beruflichen Anpassung

Nicht immer geht es nur um den Antrag auf Schwerbehinderung, sondern auch um konkrete Anpassungen am Arbeitsplatz. Wenn jemand nach einer Erkrankung merkt, dass er nicht mehr so belastbar ist wie zuvor oder Schwierigkeiten bei der Bewältigung seiner Aufgaben hat, kann die SBV unterstützen.

Praktische Maßnahmen können sein:

  • Anpassung der Arbeitsbelastung: Beispielsweise die Reduzierung der Anzahl an gleichzeitig betreuten Projekten.
  • Einbindung weiterer Unterstützungsangebote: Dazu gehören die Sozialberatung oder der Integrationsfachdienst.
  • Begleitung bei Gesprächen mit der Personalabteilung: Um Lösungen für eine angepasste Arbeitsweise zu finden.

Unabhängigkeit der Schwerbehindertenvertretung

Wichtig zu wissen ist, dass die Schwerbehindertenvertretung nicht Teil des Betriebsrats ist. Sie ist ein eigenständiges Gremium mit dem Ziel, Mitarbeitende mit Einschränkungen individuell zu beraten und zu unterstützen.

Betroffene sollten sich daher nicht scheuen, frühzeitig Kontakt aufzunehmen – auch wenn noch keine offizielle Schwerbehinderung festgestellt wurde. Die SBV kann bereits in dieser Phase wertvolle Hilfestellung leisten.