Die gesetzlichen Krankenkassen spielen eine zentrale Rolle bei der Unterstützung von Menschen, die an einer Tumorerkrankung leiden. Sie decken viele Bereiche ab, von der medizinischen Versorgung über die Rehabilitation bis hin zur beruflichen Wiedereingliederung.
Marco Baumann
Bei der AOK Baden-Württemberg als Themenmanager im Themengebiet der Gesundheitsnavigation für den Bereich Versorgung zuständig
Dr. Jens Stäudle
Leiter der Krebsberatungsstelle LINA am Robert Bosch Krankenhaus Stuttgart
Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse:
Rehabilitation und Wiedereingliederung:
Stufenweise Wiedereingliederung:
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM):
Finanzielle Absicherung:
Wichtige Tipps:
In Deutschland gibt es zwei unterschiedliche Systeme: die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenkassen. Da die Regelungen und Leistungen der privaten Krankenversicherungen oft abweichen, geht es in diesem Beitrag um die Leistungen für gesetzlich Versicherte.
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Mehr InformationenDie Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind breit gefächert und bieten eine umfassende Unterstützung für Betroffene. Dazu gehören:
Ein wichtiger Teil der Genesung ist die Rehabilitation, die in vielen Fällen nach einer Tumorerkrankung notwendig wird. Der Umfang der Rehabilitationsmaßnahmen hängt dabei vom Status der versicherten Person ab. Bei berufstätigen Versicherten läuft die Rehabilitation in der Regel über die Deutsche Rentenversicherung. Die Krankenkasse unterstützt hier jedoch durch Beratung, hilft bei der Beantragung und stellt die notwendigen Kontakte her.
Oft wird eine Rehabilitation auf Empfehlung der behandelnden Ärzte eingeleitet. Dabei sorgt die Krankenkasse dafür, dass die notwendigen Maßnahmen reibungslos ablaufen, und koordiniert die Leistungserbringung.
Durch diese umfassende Unterstützung wird gewährleistet, dass der Übergang von der akuten Behandlung zur Genesungsphase und letztlich auch die Rückkehr ins Berufsleben so gut wie möglich begleitet wird.
Wenn im Laufe einer Erkrankung klar wird, dass Hilfsmittel benötigt werden, um den Arbeitsalltag zu bewältigen, sollte frühzeitig das Gespräch mit der Krankenkasse gesucht werden. Es gibt verschiedene Leistungsträger, die in solchen Fällen unterstützen können, wie zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit.
Die Krankenkassen stellen die stufenweise Wiedereingliederung nach einer längeren Erkrankung sicher. Dabei wird der schrittweise Einstieg ins Berufsleben ermöglicht, anstatt sofort wieder in Vollzeit zu arbeiten. Diese Wiedereingliederung erfolgt in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt und vor allem mit dem Arbeitgeber. Gemeinsam wird ein Wiedereingliederungsplan erstellt, der den Versicherten schrittweise an das Arbeitsleben heranführt. Zu Beginn könnte der Betroffene zum Beispiel für zwei Wochen nur zwei Stunden pro Tag arbeiten, und diese Stunden werden dann nach und nach erhöht, bis die volle Arbeitszeit wieder erreicht ist. Dies ist ein großer Vorteil des gesetzlichen Krankenversicherungssystems, den Privatversicherte nicht immer haben.
Für Menschen mit Tumorerkrankungen genehmigen die gesetzlichen Krankenversicherungen häufig problemlos eine Wiedereingliederung von bis zu einem Vierteljahr, wenn dies nötig ist. Wichtig ist, dass während der Wiedereingliederung die finanzielle Absicherung durch die Weiterzahlung des Krankengeldes erhalten bleibt. Dadurch entsteht kein finanzieller Druck für den Betroffenen und der Arbeitgeber bleibt während der Wiedereingliederung entlastet.
Dies erleichtert den Wiedereinstieg in den Beruf, ohne den Druck, sofort wieder volle Leistung erbringen zu müssen. Der Wiedereingliederungsplan wird vom behandelnden Arzt erstellt und kann bei Bedarf angepasst werden, wenn sich herausstellt, dass die geplanten Steigerungen zu schnell sind.
Ein wichtiger Aspekt während der Wiedereingliederung ist die kontinuierliche finanzielle Absicherung durch das Krankengeld. Es ist daher essenziell, dass der Versicherte durchgehend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt. Wenn diese Bescheinigung ausläuft, muss rechtzeitig eine Folgebescheinigung eingereicht werden, um Lücken zu vermeiden.
Die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erleichtert diesen Prozess und stellt sicher, dass die Krankenkasse alle notwendigen Informationen rechtzeitig erhält.
Für gesetzlich Versicherte ist das Krankengeld eine wichtige Leistung, um während einer längeren Erkrankung finanziell abgesichert zu sein. Es gibt jedoch unterschiedliche Erfahrungen, wie die Krankenkassen mit dieser Leistung umgehen. Einige Versicherte berichten von Schwierigkeiten, wenn Krankenkassen die Erwerbsfähigkeit anzweifeln und versuchen, Betroffene aus der Krankengeldzahlung zu drängen. Bei der AOK Baden-Württemberg ist die Erfahrung hingegen oft positiv, da hier eine unterstützende Herangehensweise gewählt wird.
Zum Thema Krankengeld gibt es einen eigenen Film.
Die AOK Baden-Württemberg setzt auf speziell geschulte VersorgungsberaterInnen, die Betroffene während und nach der Erkrankung begleiten. Diese Fachkräfte, darunter auch viele Sozialpädagogen, bieten umfassende Beratung an, insbesondere bei schwerwiegenden Erkrankungen. Sie helfen, Kontakte zu Selbsthilfegruppen oder Leistungserbringern herzustellen und unterstützen bei der Frage, ob das persönliche Umfeld für die Rückkehr ins alltägliche Leben geeignet ist.
Sobald sich ein Patient nach der Behandlung stabil genug fühlt und die Rückkehr ins Berufsleben oder die Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme in den Blick rückt, sollte der Kontakt zur Krankenkasse gesucht werden. In vielen Fällen wird das Thema Wiedereingliederung bereits durch den behandelnden Arzt angesprochen. Auch die Krankenkasse selbst bleibt oft im Austausch mit den Versicherten, sei es über die Mitarbeiter des sozialen Dienstes oder die VersorgungsberaterInnen. Im Rahmen dieser Gespräche kann besprochen werden, wie der Gesundheitszustand ist und ob ein Wiedereinstieg ins Berufsleben in Betracht gezogen werden kann.
Das Krankengeld ist gesetzlich auf eine Dauer von anderthalb Jahren begrenzt. Das Ziel während dieser Zeit sollte immer sein, den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, wieder ins Erwerbsleben zurückzukehren. Sollte dies nicht möglich sein, müssen gemeinsam mit der Krankenkasse weitere Schritte überlegt werden, um die langfristige Unterstützung und Absicherung der Versicherten sicherzustellen.
Die stufenweise Wiedereingliederung erfolgt in enger Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. Gemeinsam wird ein Plan erstellt, der den schrittweisen Wiedereinstieg in das Arbeitsleben festlegt. Dabei werden genaue Wochenpläne erstellt, in denen die tägliche Arbeitszeit Schritt für Schritt gesteigert wird. Ein Beispiel: Vom 1. bis 15. Oktober werden zwei Stunden pro Tag gearbeitet, vom 16. bis 30. Oktober vier Stunden, bis schließlich die volle Arbeitszeit oder eine Halbtagstätigkeit erreicht ist.
Nachdem der Wiedereingliederungsplan feststeht, muss der Kontakt zum Arbeitgeber aufgenommen werden. Der Arbeitgeber muss der stufenweisen Wiedereingliederung zustimmen und prüfen, ob die vorgeschlagene Arbeitszeit im jeweiligen Beruf möglich ist. Unterschiedliche Berufe haben unterschiedliche Anforderungen – ein Fernfahrer hat beispielsweise andere Voraussetzungen als ein Büroangestellter. Daher ist es wichtig, dass die Gegebenheiten des Arbeitsplatzes berücksichtigt werden.
Wenn der Arbeitgeber zustimmt und die Krankenkasse ebenfalls ihr Einverständnis gibt, kann die Wiedereingliederung starten. Alle beteiligten Parteien – der Patient, der Arbeitgeber, der behandelnde Arzt und die Krankenkasse – müssen in diesem Prozess eng zusammenarbeiten.
Im Rahmen der stufenweisen Wiedereingliederung kann auch das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) eine Rolle spielen. (Hierzu gibt es einen separaten Film). Hierbei wird im Dialog mit den Vorgesetzten besprochen, wie die Wiedereingliederung am besten organisiert werden kann. Es ist auch möglich, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten, etwa mit einer Drei- oder Vier-Tage-Woche, um einen sanfteren Wiedereinstieg zu ermöglichen.
Eine bewährte Methode ist es, die Wiedereingliederung in der Mitte der Woche zu beginnen. Dies bietet den Vorteil, dass man sich nach zwei oder drei Arbeitstagen am Wochenende erholen kann, bevor eine volle Arbeitswoche ansteht. Ein sanfter Einstieg ist besonders nach einer längeren Erkrankung sinnvoll, um Überforderung zu vermeiden.
Zusätzlich kann Resturlaub nach der Wiedereingliederungsphase genutzt werden, um die Rückkehr in den Arbeitsalltag weiter zu erleichtern. Beispielsweise kann man mit einer Vier-Tage-Woche beginnen, bevor man wieder vollständig in den Beruf einsteigt.
Ein wichtiger Aspekt ist die Nutzung von Präventionsangeboten und Früherkennungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen helfen, schwere Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und die Heilungschancen zu erhöhen. Jeder gesetzlich Versicherte hat Anspruch auf diese Vorsorgeuntersuchungen. Das gemeinsame Ziel sollte es sein, durch eine frühzeitige Erkennung mehr gesunde Lebensjahre zu erreichen.