Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg spielt eine zentrale Rolle in der Rehabilitation und Prävention, um die Erwerbsfähigkeit und Lebensqualität der Versicherten zu erhalten. Im Interview betont Dr. Karin Laudin, medizinische Leiterin des sozialmedizinischen Dienstes in Stuttgart, die Bedeutung der Rehabilitation zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben, insbesondere angesichts der verlängerten Lebensarbeitszeit bis 67.
Dr. Karin Laudin
Medizinische Leiterin des sozialmedizinischen Dienstes in Stuttgart
Dr. Jens Stäudle
Leiter der Krebsberatungsstelle LINA am Robert Bosch Krankenhaus Stuttgart
Rolle der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg:
Medizinische und berufliche Rehabilitation:
Präventionsprogramme:
Fokus auf onkologische Rehabilitation:
Unterschied zwischen Rehabilitation und AHB:
Berufliche Wiedereingliederung und LTA:
Möglichkeiten bei beruflichen Schwierigkeiten:
Zuständigkeit und Klinikwahl:
Die Rehabilitation unterteilt sich in zwei Hauptbereiche: die medizinische und die berufliche Rehabilitation. Diese Maßnahmen sind essenziell, um die Arbeitsfähigkeit der Versicherten zu erhalten oder wiederherzustellen. Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt dabei die Kosten für beide Reha-Formen, wobei die medizinische Rehabilitation häufig als erster Schritt dient. Neu im Angebot ist die präventive Betreuung, die darauf abzielt, gesundheitliche Beeinträchtigungen bereits vor Eintritt einer Erkrankung zu verhindern.
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Mehr InformationenEin innovatives Angebot der Deutschen Rentenversicherung ist das Präventionsprogramm „RV Fit“, das allen Versicherten zur Verfügung steht. Dieses Programm kann online beantragt werden und setzt keinen medizinischen Befundbericht mehr voraus. Ein spezielles Programm innerhalb dieser Prävention ist „PrävOnko“, das sich auf die Prävention von Risikoerkrankungen wie Brustkrebs konzentriert. Hierbei erhalten die Teilnehmer neben Ernährungs- und Bewegungsberatung auch psychologische Unterstützung.
Ein besonderer Fokus liegt auf der onkologischen Rehabilitation, die auch für Altersrentner zugänglich ist, was eine Ausnahme im Vergleich zu anderen Reha-Maßnahmen darstellt, die normalerweise bei Altersrentnern von den Krankenkassen übernommen werden. Aufgrund der COVID-19-Pandemie gab es einen Rückgang der Rehabilitationsmaßnahmen, insbesondere im onkologischen Bereich. Die Deutsche Rentenversicherung ermutigt Versicherte, die von onkologischen Erkrankungen betroffen sind, diese Reha-Maßnahmen in Anspruch zu nehmen.
Die medizinische Rehabilitation für Patienten mit Tumorerkrankungen beginnt in der Regel nach der Primärtherapie, die aus Operation, Chemotherapie oder Bestrahlung bestehen kann. Sobald diese Behandlung abgeschlossen ist, kann der Sozialdienst im Krankenhaus den Antrag auf eine Anschlussheilbehandlung (AHB) bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Dies ermöglicht eine nahtlose Überführung des Patienten in die Rehabilitationsphase.
Die Anschlussheilbehandlung unterscheidet sich von der allgemeinen Rehabilitation dadurch, dass sie unmittelbar nach der Akutbehandlung erfolgt. Patienten haben jedoch auch ein bis zwei Jahre später noch die Möglichkeit, eine weitere Rehabilitation zu beantragen, beispielsweise um nach einer ersten Rückkehr ins Berufsleben wieder Kraft zu tanken oder sich weiter zu stabilisieren.
Die onkologische Rehabilitation umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen, den körperlichen und psychischen Zustand der Patienten zu verbessern. Dazu gehören:
Für Patienten, die nach der Rehabilitation wieder ins Berufsleben zurückkehren möchten, bietet die Deutsche Rentenversicherung eine stufenweise Wiedereingliederung an. Diese beginnt mit wenigen Stunden Arbeit pro Tag und steigert sich schrittweise, wobei die Rentenversicherung Übergangsgeld zahlt, das sich an der Höhe des Krankengeldes orientiert. Dieses Programm erleichtert den Wiedereinstieg in den Beruf und entlastet den Arbeitgeber.
Sollte es einem Patienten aufgrund einer schweren Erkrankung, wie beispielsweise einer Tumorerkrankung, nicht mehr möglich sein, in seinen alten Beruf zurückzukehren, bietet die Deutsche Rentenversicherung die sogenannte „Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (LTA) an. Diese umfasst:
Die Anträge für diese Maßnahmen können bereits während der Rehabilitationszeit gestellt werden, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten. Die Deutsche Rentenversicherung bietet Beratungsdienste an, um die Versicherten bei der Beantragung und Umsetzung dieser Maßnahmen zu unterstützen.
Für Versicherte, die sich beruflich neu orientieren müssen, bietet die Deutsche Rentenversicherung Unterstützung durch Berufsförderungswerke, wie beispielsweise im Nordschwarzwald oder in Schömberg. Diese Einrichtungen führen Eignungstests durch, um die körperliche und mentale Belastbarkeit der Versicherten zu prüfen und herauszufinden, welche Berufe in Frage kommen. Diese Tests dienen als Grundlage für die Beantragung von Umschulungsmaßnahmen, die eine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben ermöglichen sollen.
Sollte sich nach einer medizinischen Rehabilitation herausstellen, dass die Rückkehr ins Berufsleben doch nicht wie erhofft funktioniert, stehen verschiedene Optionen zur Verfügung. Eine Möglichkeit besteht darin, die Arbeitszeit zu reduzieren und eine teilweise Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Diese Kombination kann insbesondere bei chronischen Erkrankungen oder Belastungssyndromen, wie Fatigue, hilfreich sein.
Versicherte haben auch die Möglichkeit, erneut eine medizinische oder berufliche Rehabilitation zu beantragen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert oder neue gesundheitliche Probleme auftreten. Die übliche Vier-Jahres-Frist zwischen den Rehabilitationsmaßnahmen bei der gleichen Erkrankung gilt nicht, wenn sich der Gesundheitszustand signifikant ändert.
In Fällen, in denen die vollständige Rückkehr ins Berufsleben nicht möglich ist, können Versicherte eine teilweise Erwerbsminderungsrente beantragen. Diese Rentenform bietet finanzielle Unterstützung bei reduzierter Arbeitszeit. Erwerbsminderungsrenten sind in der Regel befristet und bieten somit die Möglichkeit, nach Ablauf der Befristung den Gesundheitszustand und die berufliche Situation erneut zu bewerten.
In einigen Fällen kann es ratsam sein, eine längere Auszeit von ein bis zwei Jahren zu nehmen, um die Gesundheit zu stabilisieren. Auch hier bietet die Erwerbsminderungsrente eine finanzielle Absicherung. Während dieser Zeit können Versicherte überlegen, welche weiteren Schritte zur beruflichen Wiedereingliederung möglich sind, einschließlich weiterer Rehabilitationsmaßnahmen oder einer beruflichen Neuorientierung.
In Deutschland gibt es mehrere Rentenversicherungsträger, die für verschiedene Gruppen von Versicherten zuständig sind. Zu den wichtigsten gehören die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin und die regionalen Rentenversicherungsträger der Länder. Zusätzlich gibt es auch spezielle Träger wie die Knappschaft-Bahn-See, die etwa 5% der Versicherten abdeckt.
Normalerweise erhält jeder Versicherte regelmäßig Post von der Rentenversicherung. Diese Schreiben geben Aufschluss darüber, welcher Träger zuständig ist. Ein Blick auf die Absenderadresse oder die Versicherungsnummer kann ebenfalls hilfreich sein. Falls Unklarheiten bestehen, kann auch die eigene Krankenversicherung Auskunft geben.
Sollte ein Antrag auf Leistungen bei einer falschen Rentenversicherung eingereicht werden, wird dieser dennoch nicht verloren gehen. Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, den Antrag an die zuständige Stelle weiterzuleiten, sei es eine andere Rentenversicherung oder eine Krankenkasse.
Um Leistungen der Rehabilitation zu beantragen, sind lediglich sechs Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung nötig, was etwa sechs Monaten Arbeit entspricht. Alternativ genügt auch die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren, die durch fünf Jahre Beitragszahlungen erreicht wird. Diese Voraussetzungen sind relativ niedrigschwellig, um den Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen möglichst vielen Versicherten zu ermöglichen, auch wenn sie zwischenzeitlich selbstständig oder im Erziehungsurlaub waren.
Krebsberatungsstellen, wie der Krebsverband Baden-Württemberg, bieten wertvolle Unterstützung durch Psychologen und Sozialdienstmitarbeiter. Diese Beratungsstellen helfen Betroffenen, sich über sozialrechtliche Möglichkeiten zu informieren und bieten zusätzliche Aktivitäten wie Tanztherapie, Yoga und Kunsttherapie an. Solche Angebote können helfen, einen Ausgleich zu finden und mit der Erkrankung besser umzugehen.
Besonders für junge Erwachsene und Jugendliche, die von Krebserkrankungen betroffen sind, gibt es spezialisierte Reha-Maßnahmen. Diese werden von der Deutschen Rentenversicherung finanziert und bieten eine wertvolle Unterstützung auf dem Weg zurück ins Leben und Berufsleben. Positive Rückmeldungen bestätigen den hohen Nutzen dieser Maßnahmen.
Seit dem Flexirentengesetz 2018 ist die Kinder- und Jugendrehabilitation eine Pflichtaufgabe der Deutschen Rentenversicherung. Dabei gibt es auch besondere Angebote für Familien, bei denen Eltern oder Geschwister das erkrankte Kind in die Reha begleiten können. Kliniken wie Tannheim in Villingen-Schwenningen oder Schönwald im Südschwarzwald sind auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen spezialisiert und bieten umfassende Betreuung. Diese Einrichtungen bieten eine hervorragende Möglichkeit, die gesundheitliche und soziale Rehabilitation von jungen Patienten zu fördern und sie in ihrem Entwicklungsprozess zu unterstützen.
Die Wahl der richtigen Reha-Klinik ist entscheidend für den Erfolg einer Rehabilitation. Das Gesetz zur Digitalen Rentenübersicht gibt jedem Versicherten das Wunsch- und Wahlrecht, eine Reha-Klinik selbst auszuwählen. Ein hilfreiches Tool dafür ist die Website www.meinerehabilitation.de, auf der man sich über die verschiedenen Kliniken und deren Schwerpunkte informieren kann. Beispielsweise kann man nach spezialisierten Einrichtungen für onkologische Rehabilitation suchen und sich anhand der eigenen Bedürfnisse orientieren.
Es wird empfohlen, nicht nur eine bevorzugte Klinik anzugeben, sondern auch Ersatzkliniken zu nennen. Dies ist besonders wichtig, da Kliniken an beliebten Standorten wie der Nord- oder Ostsee oft lange Wartezeiten haben können. Bei der Auswahl spielen neben den Wartezeiten auch die Qualitätsstandards der Kliniken eine Rolle. Die Rentenversicherung prüft die Anträge und stellt eine Liste geeigneter Kliniken zusammen, die den Patienten dann vorgeschlagen werden.
Nach der Beantragung einer Reha erhält der Versicherte in der Regel eine Liste mit vier möglichen Kliniken. Innerhalb von zwei Wochen kann er sich für eine Klinik entscheiden. Es ist wichtig, dass die Versicherten ihre Wünsche und Präferenzen bereits bei der Antragstellung angeben, um die bestmögliche Übereinstimmung mit ihren Bedürfnissen zu gewährleisten.