Was passiert, wenn der Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft ist? Patienten, die eine sehr lange und intensive Therapie machen mussten, verlieren nach 78 Wochen diesen Anspruch. Aber was dann? Woher bekomme ich dann mein Geld? Diesen sehr wichtigen Fragen gehen wir in diesem Interview zum Thema „Ausgesteuert werden“ mit unseren Experten Jürgen Walther und Jens Stäudle nach!
Dr. Jens Stäudle
Leiter der Krebsberatungsstelle LINA am Robert Bosch Krankenhaus Stuttgart
Jürgen Walther
Leitung Klinische Sozialarbeit des Universitäts Klinikums Heidelberg
Der Anspruch auf Krankengeld ist ausgeschöpft. Man hat 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld in einer Blockfrist von drei Jahren. Wenn dieser Anspruch ausgeschöpft ist, dann spricht man von ausgesteuert.
In der Regel informieren die Krankenkassen mit einem Schreiben, dass der Anspruch auf Krankengeld zu einem bestimmten Zeitpunkt ausläuft. Das weitere Vorgehen wird von der Krankenkasse empfohlen.
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Mehr InformationenEs gibt die Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beantragen, wenn man nach einer Tumorerkrankung noch in laufender Behandlung ist. Warum Arbeitslosengeld? Die meisten Menschen bekommen Krankengeld, wenn sie einen Arbeitsplatz haben, wegen einer Erkrankung aber nicht arbeiten können. Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht eigentlich nur dann, wenn man arbeitslos ist, dem Arbeitsmarkt aber zur Verfügung steht.
Dieses Arbeitslosengeld nach Ende des Krankengeldes oder nach der Aussteuerung ist eine Ausnahmeregelung. Ist noch unklar, ob es nach einer Erkrankung „Zurück ins Berufsleben“ oder möglicherweise in eine Rentensituation (z. B. befristete Rente) geht, soll diese unklare Zeit das Arbeitslosengeld 1 nach der Nahtlosigkeit überbrücken. Dieses wird beim Arbeitsamt beantragt. In der Regel steht das in dem Schreiben der Krankenkassen: „Melden Sie sich beim Arbeitsamt und beantragen Sie Arbeitslosengeld“. Dieses Arbeitslosengeld 1 hat andere Voraussetzungen im Vergleich zum „normalen“ Arbeitslosengeld.
Es wurde der Antrag auf Arbeitslosengeld 1 gestellt und die Datenschutzerklärung, dass die Ärzte angefragt werden dürfen, ausgefüllt. Auf was müssen die Ärzte achten, die den Fragebogen zum Arbeitslosengeld 1 ausfüllen?
PatientInnen können ihre Ärzte briefen. Voraussetzung für das Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeit ist, dass man prognostisch mindestens ein halbes Jahr nicht arbeiten kann. Zudem muss das Leistungsvermögen unter drei Stunden täglich liegen (maximal 15 Stunden in der Woche). Das prüfen die Sozialmediziner der Arbeitsagentur und verschicken Fragebögen und holen Befunde ein. Deshalb ist es wichtig, dass die Ärzte informiert sind, damit sie eine Stellungnahme abgeben können.
Wenn in diesem halben Jahr prognostischer Arbeitsunfähig (plus eventuelle Reha-Phase, plus berufliche Wiedereingliederung) der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 im Rahmen der Nahtlosigkeit von der Arbeitsagentur geprüft ist, wird keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr benötigt.
Wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine Reha beantragt ist, wird man aufgefordert diese zu beantragen, da das Arbeitslosengeld 1 eine Übergangsleistung ist, um zu schauen, in welche Richtung es nach der Krankheit geht: Zurück in die Erwerbstätigkeit oder vielleicht in eine Rentensituation? Die Reha ist der geeignete Ort, in der das Leistungsvermögen geprüft werden kann.
Wenn der prognostische Weg klar dargestellt wird (Therapiedauer und Zeitpunkt der Antragstellung für die Reha) wird das im Normalfall von der Arbeitsagentur akzeptiert.
Wichtig! Bei der Antragstellung muss das Restleistungsvermögen (fiktives Leistungsvermögen) in den Dienst des Arbeitsmarktes gestellt werden. Es muss „JA“ angekreuzt werden, dass man im Rahmen des Restleistungsvermögens zur Verfügung steht. Schwer verständlich, denn man ist krank. Das ist aber eine Konstruktion, die dazu dient, diese Übergangsphase zu überprüfen. Bei den Formularen eine komische Frage, weil man davon ausgeht, dass es um jemanden geht, der seinen Arbeitsplatz verloren hat. Trotzdem bitte ausfüllen!