Banner: Ihr gutes Recht

Sozialrecht – Wer zahlt wann wofür? Was steht mir zu?

Was muss ich tun, um die mir zustehenden Leistungen zu erhalten?

Im Krankheitsfall ist es von Vorteil, wenn Freunde einem bei der Beantragung von unterschiedlichen Leistungen zur Seite stehen.

Hierfür gibt es ein Formular vom Bundesjustizministerium, das im Internet zum Download steht. Eine Person wird bevollmächtigt, der man vertraut. Diese kann in allen Belangen unterstützen (Formulare ausfüllen, Gang zur Krankenkasse oder zum Hausarzt).

Dr. Jens Stäudle

Leiter der Krebsberatungsstelle LINA am Robert Bosch Krankenhaus Stuttgart

Inhaltsverzeichnis

  • Im Krankheitsfall ist es hilfreich, wenn Freunde bei der Beantragung von Leistungen unterstützen. Dafür gibt es ein Formular vom Bundesjustizministerium zur Bevollmächtigung einer Vertrauensperson.
  • Bei Kindern unter 12 Jahren (bei manchen Krankenkassen unter 14 Jahren) kann eine Haushaltshilfe beantragt werden. Diese kann aus dem Freundeskreis kommen oder von einem professionellen Dienstleister gestellt werden. Auch der Partner kann diese Aufgabe übernehmen und eine kleine Entgeltentschädigung erhalten.
  • Fahrtkosten können nach Absprache mit dem Arzt und einem vorherigen Antrag erstattet werden. Ein kleiner Selbstkostenanteil muss vom Patienten getragen werden.
  • Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber kann Krankengeld beantragt werden (ca. 70% vom Nettogehalt, begrenzt durch Beitragsbemessungsgrenze). Vorsicht bei Reha-Anträgen während der Therapie, die in Rentenanträge umgewandelt werden können.
  • Ein Behindertenausweis (ab 50% GdB) bringt Vorteile wie zusätzliche Urlaubstage, Steuererleichterungen und Vergünstigungen bei öffentlichen Veranstaltungen. Für Arbeitgeber gibt es Vorteile bei der Ausgleichsklasse. Bei Bewerbungen auf Führungspositionen kann der Ausweis jedoch nachteilig sein.
  • Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte und Medikamente sollen im ersten Jahr nicht mehr als 2% und im zweiten Jahr nicht mehr als 1% des Jahresbruttogehalts ausmachen. Überschreitungen können am Jahresende bei der Krankenkasse geltend gemacht werden. Belege und Quittungen sammeln!
  • Gesetzliche Krankenkassen zahlen Haushaltshilfe und Fahrtkosten, private in der Regel nicht. Bei privaten Krankenkassen muss der Patient für Therapiekosten in Vorleistung gehen, kann aber mit Krankenhäusern verhandeln, dass diese direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
  • Bei finanziellen Schwierigkeiten aufgrund von Immobilienkrediten frühzeitig mit der Bank sprechen und nach Umschuldungsmöglichkeiten fragen. In Notsituationen können Schuldenberatungsstellen helfen, haben aber lange Vorlaufzeiten.
  • Die betriebliche Wiedereingliederung ermöglicht einen stundenweisen Wiedereinstieg am Arbeitsplatz ohne Kosten für den Arbeitgeber, da die Krankenkassen weiterhin Krankengeld zahlen.

Wer kümmert sich um die Kinder und den Haushalt?

Wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben (bei manchen Krankenkassen unter 14 Jahren) kann ein Antrag auf eine Haushaltshilfe gestellt werden. Diese unterstützt in allen Aufgaben, die im Haushalt anfallen (Kinder in die Schule bringen, kochen, putzen, einkaufen etc).

Eine Haushaltshilfe kann aus dem eigenen Freundeskreis kommen oder von einem professionellen Dienstleister (Sozialstation, Diakonie etc). Auch der Partner kann diese Aufgabe übernehmen und dafür eine kleine Entgeltentschädigung bekommen.

Werden Fahrtkosten erstattet?

Fährt der Patient selber, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Taxi? Das wird mit dem Arzt besprochen. Dazu gibt es ein ärztliches Formular (Verordnung), mit dem man VORHER den Antrag stellen muss. Ein kleiner Selbstkostenanteil muss vom Patienten getragen werden.

Keine Lust zu Lesen? Hier sind alternative Medien:

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Podigee. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Thema Krankengeld. Ab wann bekomme ich Krankengeld, wie viel und wo sind Fallstricke?

Die ersten sechs Wochen erhält man eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Danach kann man einen Antrag auf Krankengeld stellen. Das sind ungefähr 70% vom Nettogehalt. Die obere Grenze ist die Beitragsbemessungsgrenze.

Achtung! Es gibt einzelne Krankenkassen, die Reha-Anträge schon während der Therapie verschicken. Dieser Reha Antrag kann umgewandelt werden in einen Rentenantrag. Das kann massive finanzielle Einbußen bedeuten. Diesen Antrag bitte nicht ausfüllen sondern Hilfe beim Arzt oder bei den Krebsberatungsstellen holen!

Wie bekomme ich einen Behindertenausweis? Welche Erleichterung bringt der Besitz?

Ein Behindertenausweis kann bei den Landratsämtern oder beim Versorgungsamt beantragt werden.

Vorteile: Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50% hat man Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage. Ein gewisser steuerlichen Satz kann abgesetzt werden und bei verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen gibt es Vergünstigungen.

Auch für den Arbeitgeber gibt es einen Vorteil: Dieser zahlt weniger in die Ausgleichklasse ein je mehr Arbeitnehmer er mit einem Grad der Behinderung einstellt.

Ein solcher Ausweis kann aber auch von Nachteil sein: Bewirbt man sich zum Beispiel auf eine Führungsposition, kann das für den Arbeitgeber unter Umständen ein Absagegrund sein. Deshalb gut überlegen ob dieser Ausweis benötigt wird und ob man ihn bei einer Bewerbung geltend machen möchte.

Kann ich mich von den Zuzahlungen befreien lassen?

Man muss unterschiedliche Zuzahlungen leisten, zum Bespiel für Krankenhausaufenthalte oder für Medikamente. Diese Zuzahlungen sollen im ersten Jahr der Krankheit nicht mehr als 2 Prozent des Jahresbruttogehalts ausmachen. Hat man mehr bezahlt, kann dies am Ende des Jahres bei der Krankenkasse geltend gemacht werden. Im zweiten Jahr ist dieser Maximalbetrag ein Prozent des Jahresbruttogehalts.

Wichtig: ALLE Belege und Quittungen sammeln um diese einreichen zu können.

Gibt es Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse?

Ja! Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen zum Beispiel die oben genannte Haushaltshilfe. Die privaten zahlen diese in der Regel nicht.

Bei den Fahrtkosten verhält es sich ähnlich. Diese werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, von den privaten Krankenkassen nicht.

Durch Therapiekosten entstehen häufig sehr hohe Summen. Bei den privaten Krankenkassen muss der Patient in Vorleistung gehen und diese Summen an das Klinikum oder den Arzt überweisen. Hier kann mit den Krankenhäuser verhandelt werden, dass diese direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Die Krankenkassen müssen dem zustimmen.

Wie gehe ich mit Bankverpflichtungen um?

Beim Immobilienkrediten handelt es sich um sehr hohe Summen. Wenn ein Einkommen wegfällt, kann das problematisch werden. Geht man rechtzeitig auf die Bank zu, gibt es häufig Umschuldungsmöglichkeiten.

In Notsituationen sind die Schuldenberatungsstellen sinnvolle Anlaufstellen. Diese haben aber sehr lange Vorlaufzeiten. Deshalb erst selber überlegen, wie man seine Ausgaben reduzieren kann um mit dem verfügbaren Geld zurecht zu kommen.

Zurück in den Beruf: Wie funktioniert der smarte Wiedereinstieg?

Die betriebliche Wiedereingliederung ermöglicht einen stundenweisen Wiedereinstieg am Arbeitsplatz. In der ersten Woche startet man zum Beispiel mit 2 Stunden am Tag, in der zweiten Woche arbeitet man 4 Stunden und in der dritten Woche sechs Stunden täglich. Das kann ganz individuell angepasst werden und wird gemeinsam mit dem Arzt beschlossen.

Für den Arbeitgeber entstehen hier keine Kosten. Die Krankenkassen zahlen weiter Krankengeld obwohl man schon teilweise wieder am Arbeitsplatz ist. Somit hat der Arbeitgeber Möglichkeiten dem Arbeitnehmer entgegenzukommen.

Ausführliche Beiträge zum Thema: Zurück in den Job

Finden Sie unter dem Navigationspunkt
> Leben mit Krebs > Zurück in den Job